Willkommen bei der Übersicht der aktuellen Kurse
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Gesetzliche Grundlagen:
VUV Art. 8, Arbeiten mit besonderen Gefahren Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. Das Anschlagen von Lasten gilt seit 1.1.2022 als eine Arbeit mit besonderen Gefahren.
Zielgruppe:
▪ Personen, die Lasten anschlagen oder die Verantwortung für das richtige Anschlagen von Lasten und die korrekte Auswahl der Anschlagmittel übernehmen müssen
▪ Personen, die über Grundkenntnisse im Anschlagen von Lasten verfügen müssen
Voraussetzungen:
▪ Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
▪ Mindestalter 18 Jahre
Kursinhalt:
▪ Alle im Baugewerbe verwendeten Anschlagmittel wie Ketten, Drahtseile, Gurten etc. sowie deren Hersteller- und Einsatzvorschriften
▪ Wahl und Anwendung des optimalen Anschlagmittels
▪ Lastaufnahmemittel (Lasttraversen, Barellen, Gabeln etc.) und deren Anwendungsvorschriften
▪ Ablegereife der verwendeten Anschlagmittel
▪ Instruktion der wichtigsten Handzeichen für den Kranführer
Lernziele:
▪ Die Regeln der Arbeitssicherheit beim Lastentransport umzusetzen
▪ Die vorhandenen Anschlagmittel wie Hebegurten, Anschlagketten gemäss den geltenden Regeln fehlerfrei einzusetzen
▪ Einfache Lasten selbständig und für alle Beteiligten sicher am Kran anzuschlagen
▪ Die Betriebssicherheit der im Betrieb verwendeten Anschlagmittel fehlerfrei zu überprüfen
Ausbildungsnachweis:
▪ Der Kurs wird mit einer Lernzielkontrolle abgeschlossen
▪ Die Teilnehmenden erhalten eine Kursbestätigung
Anmeldeschluss am 31.05.2024