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Kurse werden teilweise durch die Paritätische Berufskommission zurückvergütet. Voraussetzung dafür ist die Entrichtung des Berufsbeitrages.

Verbandsmitgliedern erhalten vergünstigte Konditionen bei den Weiterbildungskursen.

 

Link zum Rückvergütungsformular PBK VS