Willkommen bei der Übersicht der aktuellen Kurse
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Gesetzliche Grundlagen:
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten: Artikel 6. Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer über die Gefahren und die zu treffenden Massnahmen zur Verhütung von Unfällen angeleitet werden.
Zielgruppe:
▪ Personen, die Schnittarbeiten mit Motorsägen ausführen (ohne Fällarbeiten und Brennholzaufbereitung)
Voraussetzungen:
▪ Kenntnis der deutschen Sprache Gute Auffassungsgabe für praktische und technische Zusammenhänge
▪ Mindestalter 18 Jahre ▪ Die Teilnehmenden müssen bereits praktische Erfahrung in der Handhabung von Motor- oder Elektrokettensägen aufweisen (Neueinsteiger brauchen einen 1-Tageskurs, auf Anfrage
Kursinhalt:
▪ Die Teilnehmenden lernen die Regeln der Arbeitssicherheit bei der Tätigkeit als Motorsägeführer im Detail kennen
▪ Die verschiedenen Schnittarten in Längs- und Querholz
▪ Sichere Ausführung von Schnitten in Kantholz, Rundholz, Bretter und Latten
▪ Schnitt-Techniken bei unter Spannung liegenden Bauteilen
▪ Sicherheits- und Bedienvorschriften gemäss Angaben der Hersteller
▪ Vorschriften betreffend die persönlichen Schutzausrüstung beim Arbeiten mit Motor- und Kettensägen
▪ Richtige Instandhaltung der Schneidgarnitur und Kettensäge
Ausbildungsnachweis:
▪ Der Kurs wird mit einer Lernzielkontrolle abgeschlossen
▪ Die Teilnehmenden erhalten eine Kursbestätigung
Anmeldeschluss am 13.6.2024